Was steckt hinter light-Produkten?

Light-Produkte – Was ist das überhaupt? Sind diese Lebensmittel gesünder als „normale“ Produkte und welche Wirkung hat ihre Werbung auf unsere Kaufentscheidung?

Light-Produkte als „Leichtmacher“

In jedem Supermarkt können die light– oder auch Diät-Produkte als Alternativen zu „normalen“ Produkten gekauft werden. Oft werden sie in einer hellblauen, luftig-leicht wirkenden Verpackung mit der Aufschrift „light“, „leicht“, „Balance“, „weniger Fett“, „weniger Zucker“ oder „fettreduziert“ angeboten und vermitteln dem Konsumenten den Eindruck, dass diese Lebensmittel „leicht“, also weniger Kalorien enthalten – vielleicht sogar „leicht machen“ (Statista, 2019).

Light-Produkte: Das Versprechen von weniger Fett

Laut einer Umfrage der Verbraucherzentrale (2017) greifen Menschen zu light-Produkten in dem Glauben, dass darin weniger Fett, also weniger Kalorien, enthalten seien. Da Fett bekannterweise ein Geschmacksträger ist, muss dessen Reduktion häufig durch Zugabe von Zucker ausgeglichen werden. Und nicht nur der Geschmack, sondern auch die Konsistenz der light-Lebensmittel leidet unter dem Fettentzug – die Vollmundigkeit nimmt ab und die Cremigkeit sinkt. Aber auch hierfür hat die Lebensmittelindustrie eine Lösung: Zusatzstoffe! Light-Produkte sind lediglich Imitationen der Originalprodukte, die neben mehr Zucker auch noch künstliche Aromen, Emulgatoren (z.B. Lezithin E322), Konservierungsstoffe und verschiedene Stabilisatoren enthalten. Die Wechselwirkungen zwischen den Zusatzstoffen sind noch nicht ausreichend untersucht, aber es wird davon ausgegangen, dass sie im Zusammenhang mit diversen Lebensmittelunverträglichkeiten stehen könnten.

Laut dem Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) dürfen Lebensmittel mit der Aufschrift „light“ versehen werden, wenn diese 30% weniger des Inhaltsstoffes enthalten als im normalen Produkt (BMEL, 2019). Dies bezieht sich allerdings nicht auf die Kaloriendichte!

Light-Produkte: Ist „weniger Zucker“ auch weniger Zucker?

Da „light“ auch mit dem Versprechen „weniger Zucker“ angeboten wird und diese Produkte als Diabetikerprodukte gelten, stellt sich die Frage: Woher kommt dann die Süße in den light-Lebensmitteln? – Von Süßstoffen oder allen anderen Zuckerarten, die trotz der vermeintlichen Zuckerreduktion verwendet werden dürfen (Verordnung (EG) Nr. 1924/2006, 2007). Denn die Zuckerreduktion bezieht sich nur auf den herkömmlichen Haushaltszucker (hierunter die Glucose) und nicht auf z.B. Maltodextrin (= synthetisch hergestellter Zucker aus Stärke) oder Fructose, die zum Süßen im Produkt verarbeitet werden. Hierbei ist noch zu unterscheiden, dass Süßstoffe keine Kalorien enthalten und die Produkte tatsächlich etwas kalorienärmer machen, die Zuckerersatzstoffe jedoch nicht kalorienfrei sind und somit keine Kalorieneinsparung erreicht wird.

Liese sich nun mit Süßstoff-Produkten die Kaloriendichte senken, so würde uns unser Gehirn wieder einen Strich durch die Rechnung machen. Denn wir neigen dazu, mehr von Lebensmitteln zu essen von denen wir denken, sie seien gut für uns und nehmen dadurch mehr Nahrungsenergie auf als durch den Verzehr von „normalen“ Produkten.

Light-Produkte: Die Lüge von light = leicht machen

Dass light-Produkte uns „leicht machen“ ist nur ein Trugschluss und eine gelungene Werbekampagne der Lebensmittelindustrie. Kalorien einsparen und abnehmen funktioniert (auch) mit „normalen“ Produkten, einer ausgewogenen, gesunden Ernährung und mit dem Willen, seinem Körper etwas Gutes zu tun, z.B. in Form von Bewegung und Sport. Wenn doch einmal der Griff zu der light-Variante folgt, überprüfen Sie die Nährwertangaben mit denen der Standardprodukte und entscheiden Sie danach, welches Produkt Sie kaufen.

Wenn Sie mehr wissen wollen, wie sich eine ausgewogene Ernährung in ihren (Berufs-) Alltag integrieren lässt, wie Sie Gewohnheiten für einen gesunden Lebensstil (vor allem im beruflichen Kontext) entwickeln können – dann kontaktieren Sie uns gerne für weitere Informationen oder betriebliche Gesundheitsförderungsmaßnahmen und betriebliches Gesundheitsmanagement.

Ihr Trainingsmoment-Team

Quellen:

BMEL. (19. September 2019). www.bmel.de. Von https://www.bmel.de/DE/Ernaehrung/Kennzeichnung/VerpflichtendeKennzeichnung/Allgemeine_Kennzeichnungsvorschriften/_Texte/NaehrwertinformationenHealthClaims.html abgerufen

Statista. (20. Dezember 2019). www.statista.de. Von Welche Gründe sprechen aus Ihrer Sicht dafür, light-Produkte zu kaufen?: https://de.statista.com/statistik/daten/studie/721963/umfrage/umfrage-zu-den-gruenden-fuer-den-kauf-von-light-produkte-in-deutschland/ abgerufen

Verordnung (EG) Nr. 1924/2006. (2007). Health-Claims-Verordnung HCVO.